Ein alter Friedensvertrag zwischen dem Königreich Niederlande und dem Königreich Hannover, das sogenannte Meppener Traktat von 1824, verbietet bis heute jede Bebauung 376 Meter links und rechts der niedersächsisch-niederländischen Staatsgrenze.
Diese alte Bestimmung steht heute der Energiewende entgegen, denn sie verhindert den Bau von Windkraftanlagen im Grenzgebiet. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss hat Niedersachsen die Grundlage geschaffen, um gemeinsam mit dem Bund und dem Königreich der Niederlande in diesem Bereich sinnvolle und pragmatische Ausnahmen vom pauschalen Bebauungsverbot zu ermöglichen.
Die Landesregierung will hier klare Zuständigkeiten schaffen und strebt an, die Entscheidungszuständigkeit auf das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems zu übertragen, denn solche Entscheidungen sollten nicht im fernen Berlin, sondern vor Ort getroffen werden, um die Belange der Menschen vor Ort besser zu berücksichtigen.