Der Landkreis Emsland hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit und geringen Niederschläge eine Waldbrandverordnung erlassen, die seit dem 16. Juli in Kraft ist. Die aktuelle Waldbrandprognose des Deutschen Wetterdienstes (DWD) stuft das Risiko im Emsland mit der Kategorie 3 als mittlere Gefahr ein – eine Situation, die sich in den kommenden Tagen voraussichtlich nicht entspannt.
Symbolbild
Waldbrandverordnung und Verhaltensregeln
Der Waldbrandbeauftragte der Niedersächsischen Landesforsten, Uwe Aegerter, betont die hohe Entflammbarkeit der trockenen Waldböden und Vegetation. Die Verordnung verbietet es Besucherinnen und Besuchern, befestigte Straßen, befahrbare Wege sowie markierte Wander- und Reitwege zu verlassen. Auch das Befahren und Parken von Fahrzeugen in Wäldern, Mooren und Heidegebieten außerhalb ausgewiesener Flächen ist untersagt – ausgenommen sind Jagdausübende und Personen mit öffentlichen oder bewirtschaftenden Aufgaben.
Feuer anzuzünden, zu rauchen, mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen oder zu grillen ist in diesen Bereichen streng verboten. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Zudem müssen Zufahrten für Feuerwehreinsätze stets freigehalten werden.
Appell zum bewussten Umgang mit Wasser
Parallel dazu erneuert der Landkreis seinen Aufruf zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser. Das Waschen von Fahrzeugen außerhalb von Waschstraßen, das Befüllen von Pools sowie das Bewässern von Rasenflächen sollten vermieden werden, um die wertvolle Ressource zu schonen.
Diese Maßnahmen schützen nicht nur die Natur, sondern sichern auch die Sicherheit aller Menschen im Emsland.


