Sportbootfahrer müssen auf Öffnung Haren-Rütenbrock-Kanal warten

Geschrieben am 23.04.2024
von hg


Der Haren-Rütenbrock-Kanal ist zwischen Nordsee und Rhein die einzige schiffbare Verbindung von Deutschland in die Niederlande. Jedes Jahr nutzen hunderte Sportboote ab Beginn der Saison diese Verbindung. Die ist vor einigen Jahren noch attraktiver geworden, seit auf niederländischer Seite das Kanalnetz deutlich ausgebaut wurde.

Nun gibt es die Meldung der zuständigen Behörde, dass die Kanalverbindung nicht zu Ende April sondern wohl erst zu Ende Mai geöffnet wird. Als Grund wird angegeben, dass auf einer Teilstrecke Untiefen entstanden sind. Diese Versandungen werden auf die Hochwasserlage Ende Dezember zurückgeführt. Möglicherweise stünden sie auch in Zusammenhang mit einem Auslaufen des Meerkolkes im Raum Twist, der in den Süd-Nord-Kanal entwässert. Im Bereich zwischen der Einmündung des Süd-Nord-Kanales und der Richtung Haren anliegenden Schluse III sei die Solltiefe zur Schiffbarkeit nicht gegeben.

Obwohl die Untiefen bereits Anfang des Jahres entstanden sind, habe es bis heute keine Möglichkeit gegeben, die Schiffbarkeit rechtzeitig herzustellen, teilt die NLWKN mit. Wann die Ablagerungen durch Peilungen festgestellt wurden, teilt die Behörde nicht mit.

Dass eine umgehende Beseitigung der Untiefen nicht bereits erfolgt sei, dafür führt die Behörde mehrere Gründe an, auch sei eine Beprobung des Baggergutes nötig gewesen, um den Verdacht von Belastungen auszuschließen. Höhere Wasserstände hätte zunächst die Arbeiten erschwert. Dann seien besondere Rahmenbedingungen widrig gewesen. Man habe auf die Brut- und Setzzeit Rücksicht nehmen müssen, auch der geschützte Baumbestand habe berücksichtigt werden müssen.

Nun sollen die Arbeiten mit einem zum Spezialgerät umgebauten Autokran erfolgen. Das alles dauere halt länger.

Der Emsblick hat beim NLWKN nachgehakt. Zu den Tiefen und den Mengen an Baggergut heißt es: „Zurzeit ist an einigen Stellen des genannten Abschnitts lediglich eine Resttiefe von 1.00 m gegeben. Im Haren-Rütenbrock-Kanal sind Sportboot mit einem Tiefgang von bis zu 1,50 m zugelassen. Exakte Sedimentmengen sind erst bei Durchführung der Entnahme verlässlich zu beziffern. Aufgrund der Peilungen gehen wir aktuell von mehreren tausend Kubikmetern Material aus.“ Peilprotokolle möchte man aber nicht einsichtig machen. Anmerkung: Die Strecke zwischen der Einmündung des Süd-Nord-Kanales und der Schleuse III ist rund 120 m lang, die Wasserspiegelbreite beträgt etwa 25 Meter.

Ob es denn keine Alternative gebe zum Einsatz einer speziell herzustellenden Baggereinrichtung? Denn von der Nordseite her sei ja das Kanalbett, von wenigen Bäumen abgesehen, frei zugänglich. Das NLWKN antwortet: „Die Maßnahme befindet sich aktuell in der Ausschreibung. Teilnehmende Firmen können grundsätzlich verschiedene technische Lösungen anbieten. Ein Einsatz eines Schwimmbaggers wäre theoretisch denkbar. Hierfür müsste allerdings auch ortsnah ein Spülfeld eingerichtet werden, das nach aktuellem Stand nicht zur Verfügung steht. Mit der Einrichtung eines Spülfelds und einer Verlegung von Spülleitungen ist zudem davon auszugehen, dass es sich ggf. um den zeitintensiveren Lösungsansatz handelt, der eine längere Sperrung des Kanals erforderlich machen würde.“ Weiter wird ausgeführt: „Die Entnahme der Sedimente von Land aus ist nur von der Nordseite des Kanals aus möglich, um Verkehrsbehinderungen auf der südseitig verlaufenden Bundesstraße 408 zu vermeiden. Auf der Nordseite befindet sich auch der in der Pressemitteilung genannte wertvolle Baumbestand. Der Bagger muss im Rahmen der Arbeiten hier umfangreiche Dreh- und Schwenkbewegungen ausführen können. Aus diesen Umständen ergeben sich die genannten besonderen Anforderungen.

Was die Brut- und Setzzeit angeht, die rechtlich bis zum 15. 07. geht, sagt das NLWKN: „Vor dem Hintergrund der Überschneidung mit der Brut- und Setzzeit hat der NLWKN die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Emsland eingebunden. Die UNB wird die Maßnahme begleiten, eine ökologische Baubegleitung findet statt. Aus diesem Grund kann die Maßnahme auch in der Brut- und Setzzeit umgesetzt werden. Die erforderliche Berücksichtigung der Brut-und Setzzeit bei den Planungen macht aber natürlich zusätzlichen Abstimmungsaufwand erforderlich.“ Als Fazit heißt es: „Die in der Presseinfo genannten verschiedenen Faktoren (Klärungsbedarf Brut- und Setzzeit, Klärungsbedarf Bodenbelastungen, Klärungsbedarf besondere örtliche Rahmenbedingungen mit schützenswertem hist. Baumbestand, Erfordernis der Ausschreibung) haben dazu beigetragen, dass die Arbeiten erst im Mai durchgeführt werden können.“

Die Sportbootfahrer müssen sich also so lange gedulden.