Ohne Ankündigung, ohne Diskussionen, ohne Informationen vor Ort wurden jüngst im Meppener Ortsteil Versen weitere Straßenzüge zur „Tempo 30 Zone“ beschildert.
Während bislang die Dr.-Eberle-Straße und die Blumenstraße sowie eine Teilstrecke der Overbergstraße (vor der Schule und dem Kindergarten) und die angrenzenden Baugebiete als 30-er Zone ausgewiesen waren, umfasst die neue Regelung nun fast alle Baugebiete im Ort Versen. Lediglich die Siedlung „An der Grotte“ ist nicht betroffen. Auch der Ortskern östlich der Dorfstraße ist noch 50-er Bereich.
Die Pappelallee, mit den westlich davon gelegenen Straßen bis zum Heerweg, die Overbergstraße zwischen der Überführung der Kreisstraße 203 bis zur Pappelallee sowie die neuen Wohnsiedlungen sind nun als 30-er Zone deklariert. Auch eine Strecke der Straße „An der Windmühle“ gehört dazu. Damit einher geht auch eine Änderung der Vorfahrtregel: In allen 30-er Zonen gilt nun die Rechts-vor-Links-Regelung.
Eine Rückfrage bei der Stadtverwaltung klärt auf: „Für die Anordnung einer 30er Zone in Baugebieten ist kein Ratsbeschluss erforderlich. Es handelt sich um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Die Aufstellung der Verkehrsschilder erfolgte durch verkehrsbehördliche Anordnung“, heißt es aus dem Rathaus.
Der Bürgermeister und der Ortsvorsteher von Versen seien beteiligt gewesen. Die StVO sehe u. a. für Baugebiete Tempo 30-Zonen vor. „Mit Blick auf das neue Baugebiet entlang der Overbergstraße wurde die Situation vor Ort geprüft, mit dem Ergebnis, dass auch die angrenzenden Straßen als Tempo 30-Zone ausgewiesen werden“, klärt Bürgermeister Knurbein auf. Es sei die Lücke zwischen den Baugebieten Hermann-Lammers-Straße und Feldbrechenring geschlossen worden. Durch die Maßnahme sei auch die Schulwegsicherung verbessert worden.
Ob auch in anderen Meppener Dörfern ähnliche Regelungen erfolgt sind oder erfolgen werden, teilte die Stadtverwaltung nicht mit.